Alle Verordnungszeilen tragen ein “A” und sind zusätzlich mit Stempel und Unterschrift markiert. Formell ist das Rezept korrekt und da wir die familiären Verhältnisse kennen, können wir davon ausgehen, dass auch keine Fälschung bzw. ein Missbrauchspotential vorliegt.
Trotzdem stellen wir uns die Frage, ob wir die Rezepte so beliefern dürfen.
» Lesen Sie hier die Antwort