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15/15 und die Wirtschaftlichkeitsreserve

Wie funktioniert die Importquote?

Damit ein Importarzneimittel auf die Importquote der jeweiligen Apotheke anrechenbar ist, muss es die sogenannte 15/15-Regel erfüllen, das heißt: Das Importarzneimittel muss mindestens 15 Prozent oder 15 Euro günstiger sein als das Original. Die 15-Euro-Grenze würde Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gerne abschaffen. Die Apotheker hingegen würden gerne ganz auf die Quote verzichten dürfen. Aber wie genau funktioniert die Importquote eigentlich und wie werden daraus Bonus oder Malus errechnet?

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