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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss auch bei privaten BtM-Rezepten ein A bei Überschreitung der Höchstmenge angegeben werden?

Uns liegt ein Privat-BtM-Rezept vor, es wurde Cannabis verordnet:

„Cannabisblüten Pedanios 22/1, 30 g; 2 x 250 mg täglich per Vaporisator inhalieren“

Wird damit schon die Höchstmenge überschritten? Und gilt bei Privatrezepten ebenfalls die Regelung, dass der Arzt in solch einem Fall ein „A“ auftragen muss?

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