Wir haben eine Frage zum Thema BtM:
Wir haben für einen Patienten zwei BtM-Rezepte mit gleichem Ausstellungsdatum erhalten: Auf einem Rezept wurde „Concerta 36 mg 30 St. Ret N1“ verordnet, auf dem anderen „Medikinet retard 30 mg 50 St. N2“. Beide Arzneimittel enthalten den Wirkstoff Methylphenidat – werden dann in diesem Fall die Wirkstoffmengen der beiden Rezepte addiert? Wenn ja, wäre nämlich die Höchstmenge für Methylphenidat mit den beiden Rezepten überschritten. Muss in Folge dessen dann ein „A“ auf beide Rezepte? So wie ausgestellt trägt nur ein Rezept das „A“.
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