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Duloxetin Lilly – das „Cymbalta® Identikum“

Nachdem der Patentschutz für Cymbalta® (Wirkstoff Duloxetin) abgelaufen ist, steht seit Mitte Januar 2015 mit Duloxetin Lilly ein eigenes „Generikum“ des Originalherstellers zur Verfügung. Dieses ist zu 100 % mit dem Original identisch („Cymbalta® Identikum“), wird aber zu einem günstigeren Preis angeboten. Das Original wird weiterhin vertrieben, sodass nun sowohl Cymbalta®- als auch Duloxetin Lilly-Verordnungen in die Apotheke kommen können.

Praxisbeispiel: Rezeptbelieferung in der Apotheke

Die Apotheke erhält folgendes Rezept (Kostenträger Techniker Krankenkasse):

Frage des Patienten: „Kann ich mit diesem Rezept auch Cymbalta® bekommen? Denn dieses habe ich bis dato immer eingenommen.“

Retaxsichere Rezeptbelieferung:

Mit der Verordnung über Duloxetin Lilly hat der Arzt ein Cymbalta®-identisches Arzneimittel verordnet. Da er dieses ohne Aut-idem-Kreuz verordnet hat, hat die Apotheke bei der Abgabe Rabattverträge zu berücksichtigen (Rabattarzneimittel Kennzeichen %, Stand 01.02.2015):

Die Apotheke kann unter allen rabattierten Arzneimitteln frei wählen (lt. Rahmenvertrag § 4 (2)). Daher kann sie dem Patienten das gewünschte Cymbalta® ohne Retaxgefahr aushändigen. Aber auch mit der Abgabe des verordneten Duloxetin Lilly würde sie rahmenvertragskonform handeln, denn auch dieses ist rabattiert.

Da beide Präparate zu 100 % identisch sind – auch hinsichtlich der Bioverfügbarkeit – wären bei einem Wechsel auch keine Änderungen des Blutplasmaspiegels zu erwarten.

Neu: Abgabehilfe zu Cymbalta®/Duloxetin Lilly

Die Abgabehilfe beinhaltet praxisrelevante Informationen zu beiden Präparaten und unterstützt Sie bei den wichtigsten Fragen rund um die Rezeptbelieferung.

» Hier können Sie sich die Abgabehilfe kostenlos herunterladen

» Hier geht´s zum Pflichttext

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