Fehlende BtM-Rabattvertragsanzeige in der Apotheken-EDV

Die korrekte Anzeige bestehender Rabattverträge in der Artikel-Datenbank (Artikel-Center) ist für die Apotheken unerlässlich. Zum einen wird sie gerade bei BtM-Versorgungen benötigt, um die nochmalige Rezept-Kontrolle schnell und ohne erneute umständliche Eingabe in die eigentliche Rezeptbearbeitung (Verkaufs-Center) zu erledigen. Zum anderen bietet sie den Apotheken einen schnellen Überblick, um eventuell nicht lagervorrätige Rabattpräparate sofort zu erkennen und schnell zu bestellen. Sehr wichtig ist diese Schnellübersicht auch bei telefonischen Kundenanfragen, ob das Präparat XY in der Apotheke vorrätig ist, da die entscheidende Frage nicht nur die nach der Verfügbarkeit im Apothekenlager ist, sondern ob das angefragte Präparat auch zulasten der Krankenkasse des anfragenden Kunden abgegeben werden kann.

Umso ärgerlicher, wenn die Anzeige der Krankenkasse mit Rabattvertrag in der Artikel-Datenbank unvollständig ist, wie im nachfolgenden Fall:

Krankenkasse: LKK Niederbayern / Opf. / Schwaben (IK 109008837)

Verordnet: Oxycodon HCL AL 10 mg RET 50 St. N2

Verordnungsdatum: 19.02.2015

Diese Verordnung wurde bereits wie bedruckt versorgt und kurz darauf nochmals routinemäßig von einer weiteren pharmazeutischen Kraft der Apotheke nachgeprüft.

Bei der Nachkontrolle zeigte der Blick in die Artikelübersicht für das abgegebene Präparat PZN 01245293 Oxycodon 10 mg 50 St. RET 1A-Pharma und die LKK Niederbayern NOS keinen Rabattvertrag an:

Die fehlende Rabattvertragsanzeige löst in der Apotheke natürlich zunächst etwas Unruhe aus:

  • Wurde die Patientin irrtümlich mit einem nicht rabattierten Produkt versorgt?
  • Kann es sein, dass die LKK NOS für dieses häufig verordnete Präparat keinen Rabattpartner unter Vertrag hat?
  • Gab es Gründe, von der Abgabe einer Rabattarznei abzusehen, wobei übersehen wurde die „Nichtabgabe einer Rabattarznei“ auf der Verordnung zu dokumentieren?

Klarheit bringt die erneute Eingabe in die Rezeptversorgung der Apotheken-EDV:


Abb.: Verordnet (rot umrandet), Abgabe und hier als rabattiert gekennzeichnet (grün umrandet)

Die Überprüfung in der Lauer-Taxe online bestätigt den bestehenden Rabattvertrag am Abgabetag:

Fazit:

Für die Apotheke ist leider nicht nachprüfbar, welcher der zahlreichen Daten-Vorlieferanten für diese Ungenauigkeiten in den unterschiedlichen Datenbanken verantwortlich ist. Tatsache ist jedoch, dass sie als letzte in der Datenkette bei daraus resultierenden Falschabgaben finanziell zur Kasse gebeten wird. Zumal dies nicht der erste Fall einer fehlerhaften BtM-Anzeige für die LKK NOS ist: Wir hatten bereits am 03.02.2015 über dieses Problem berichtet – leider wurde der Fehler bisher nicht behoben.

DAP – Retaxforum – Dieter Drinhaus

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