|
Nur korrekt ausgestellte und belieferte Rezepte werden retaxfrei von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Auch wenn seit der Neufassung des § 3 Rahmenvertrag diverse formale Fehler keine Retax mehr begründen dürfen, lohnt sich eine sorgfältige Rezeptkontrolle, um von vorneherein zeitraubende Auseinandersetzungen mit den Kassen zu vermeiden. Die DAP Retax-Arbeitshilfen der Rubrik „Rezeptprüfung“ geben Hinweise und bieten Hilfestellung bei der Rezeptkontrolle.
|