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DAP Retax-Arbeitshilfen „Rezeptprüfung“

Nur korrekt ausgestellte und belieferte Rezepte werden retaxfrei von der Gesetzlichen Kranken­versicherung erstattet. Auch wenn seit der Neufassung des § 3 Rahmen­vertrag diverse formale Fehler keine Retax mehr begründen dürfen, lohnt sich eine sorgfältige Rezept­kontrolle, um von vorneherein zeit­raubende Aus­einander­setzungen mit den Kassen zu vermeiden. Die DAP Retax-Arbeits­hilfen der Rubrik „Rezept­prüfung“ geben Hinweise und bieten Hilfe­stellung bei der Rezept­kontrolle.

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