Seit März 2015 gibt es die „Pille danach“ ohne Rezept und seitdem tragen Apotheker/innen eine noch größere Verantwortung, wenn sie Patientinnen zu diesem Thema beraten. Zwar gibt es eine Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer zur rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva, trotzdem ergeben sich immer wieder neue Fragen, beispielsweise nach der Erstattungsfähigkeit der „Pille danach“, wenn sie auf Rezept verordnet wird.
Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie im Schwerpunktbeitrag im aktuellen DAP Dialog 44.
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