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PEP bei Verdacht auf HIV: Kein Off-Label und keine Regressgefahr

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt in einer Pressemitteilung klar, dass es sich bei Einsatz antiretroviraler Mittel zur Postexpositionsprophylaxe (PEP) nicht um eine Off-Label-Anwendung handele. Das Thema wurde im zuständigen Unterausschuss diskutiert, um festzustellen, ob die Expertengruppe Off-Label beauftragt werden muss. Keines der antiretroviralen Mittel hat eine explizite Zulassung zur postexpositionellen Prophylaxe.

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