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Lager prüfen: Neue Festbeträge zum 1. April

Zum 1. April 2018 werden die Festbeträge für viele Wirkstoffe angepasst. Erstmals wird auch ein Festbetrag für den Wirkstoff Infliximab festgesetzt. Für Apotheken bedeutet dies Lager­wert­verluste, wenn Hersteller die Arznei­mittel­preise auf Festbetrags­niveau senken, andernfalls entstehen Mehrkosten für die Patienten.

Diese verschreibungs­pflichtigen Wirkstoffe sind in den genannten Darreichungs­formen von der Festbetrags­anpassung bzw. -festsetzung betroffen:

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