Zum 1. April 2018 werden die Festbeträge für viele Wirkstoffe angepasst. Erstmals wird auch ein Festbetrag für den Wirkstoff Infliximab festgesetzt. Für Apotheken bedeutet dies Lagerwertverluste, wenn Hersteller die Arzneimittelpreise auf Festbetragsniveau senken, andernfalls entstehen Mehrkosten für die Patienten.
Diese verschreibungspflichtigen Wirkstoffe sind in den genannten Darreichungsformen von der Festbetragsanpassung bzw. -festsetzung betroffen:
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