Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten neu. Das betrifft auch Apotheken, in denen ganz besonders sensible Daten zusammenkommen. Bis zum Stichtag müssen beispielsweise IT-Risiken erfasst und eine Risikoeinschätzung samt Dokumentation vorgenommen werden. Hintergrund ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Bis zum Inkrafttreten ist nicht mehr so viel Zeit – die Zeit drängt also, wenn man die Vorgaben umsetzen will.
» Zur EU-DSGVO
Daher unsere Frage an Sie:
Haben Sie in Ihrer Apotheke schon Vorkehrungen zur Umsetzung der neuen EU-DSGVO getroffen?