PFIZER INFORMIERT

Infliximab – Wann ist die Abgabe von Inflectra™ möglich?

Biopharmazeutika dürfen nur dann im Rahmen der Aut-idem-Regelung substituiert werden, wenn Wirkstoff(e), Ausgangstoffe und Herstellungsprozess vollkommen identisch sind. Die gegeneinander austauschbaren Bioidenticals sind in Anlage 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung aufgeführt. Demnach dürfen, bezogen auf den Wirkstoff Infliximab, nur Inflectra™ und Remsima® gegeneinander ausgetauscht werden.1

Rabattarzneimittel haben Vorrang

Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abgeschlossen: Aktuell sind über 90 % aller GKV-Versicherten erfasst.2 Die Apotheke ist dazu verpflichtet, rabattbegünstigte Arzneimittel vorrangig abzugeben, wobei unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei gewählt werden darf.1

Dementsprechend ist die Abgabe des rabattierten Inflectra™-Originals möglich, wenn

… Inflectra™ (Original/Import) ohne Aut-idem-Kreuz verordnet ist,1

Beispiel:

… Inflectra™ (Original/Import) mit Aut-idem-Kreuz (und ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) verordnet ist,3

Beispiel:

… Remsima® (Original/Import) ohne Aut-idem-Kreuz verordnet ist.1

Beispiel:

Die Abgabe des Inflectra™-Originals ist hingegen verpflichtend, wenn dieses mit Aut-idem-Kreuz und einem zusätzlichen ärztlichen Vermerk, der den Austausch durch Importe untersagt, verordnet wurde.3

Zusatzinfo: Rabattarzneimittel beeinflussen die Importquote nicht

Rabattarzneimittel werden nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen. Das bedeutet, dass die Abgabe eines rabattierten Imports der Quote nicht zugutekommt.1

Service: Jede Inflectra™-Originalpackung enthält einen Infusionsfilter

Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.

Weitere Informationen:

» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, dort § 4 i. V. m. Anlage 1 und § 5, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 10/2017.
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016.