BAYER VITAL INFORMIERT

Betaferon®: Rabattvertragssituation und Rezeptbelieferung

Betaferon® (Wirkstoff: Interferon beta-1b) ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen. Im Handel sind vier verschiedene Packungsgrößen, die in vollem Umfang erstattungsfähig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Betaferon®-Packungsgrößen

  • 4 x 3 St. (PZN 00089833)
  • 1 x 14 St. (PZN 03415859)
  • 3 x 14 St. (PZN 03888977)
Abb.: Betaferon®, Quelle Bayer

Rabattvertragssituation und Pharmazeutische Bedenken

Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Krankenversicherungen Rabattverträge abgeschlossen. Folglich ist in den meisten Fällen die Abgabe von Betaferon® auch dann gesichert, wenn der Arzt kein Aut-idem-Kreuz bei der Verordnung von Betaferon® gesetzt hat und dieses für die Therapie wünscht, denn Rabattarzneimittel sind nach § 4 (2) vorrangig abzugeben:

„(2) Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V („rabattbegünstigstes Arzneimittel“) besteht […].“

In den Fällen, in denen Betaferon® kein Rabattarzneimittel ist, kann die Fortsetzung der bisherigen Therapie eines MS-Patienten gewährleistet werden, indem Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden. Dazu muss der Apotheker die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor „6“ auf das Rezept drucken und eine stichpunktartige Begründung für Pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept vermerken.


Abb.: Rezeptbeispiel einer Betaferon®-Verordnung mit Pharmazeutischen Bedenken

Service

Die Abgabehilfe zu Betaferon® gibt wichtige Hinweise zur Rabattvertragssituation und zur richtigen Rezeptbelieferung, insbesondere im Hinblick auf eine gleichbleibende MS-Therapie.

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