APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

G-BA nimmt Stellung zu Spekulationen über die Erstattung des Vierfach-Grippeimpfstoffs

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 11. Januar 2018 ihre Empfehlung zum zu verwendenden Grippeimpfstoff präzisiert – in Richtung Vierfachimpfstoff. Bisher existierte keine genaue Empfehlung zur Art des Impfstoffs (Dreifach- oder Vierfachimpfstoff). Vierfach-Grippeimpfstoffe, die eine zweite B-Virus-Linie enthalten, sind seit der Saison 2013/2014 in Deutschland verfügbar.

© CHW – stock.adobe.com

Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Josef Hecken reagiert nun auf Medienberichte, nach denen der G-BA die STIKO-Empfehlung des Vierfachimpfstoffs nicht in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernehme und GKV-Versicherte aus diesem Grunde gegenüber PKV-Versicherten benachteiligt würden.

Das stellt der G-BA klar:

» Lesen Sie hier weiter