APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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G-BA nimmt Stellung zu Spekulationen über die Erstattung des Vierfach-Grippeimpfstoffs
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 11. Januar 2018 ihre Empfehlung zum zu verwendenden Grippeimpfstoff präzisiert – in Richtung Vierfachimpfstoff. Bisher existierte keine genaue Empfehlung zur Art des Impfstoffs (Dreifach- oder Vierfachimpfstoff). Vierfach-Grippeimpfstoffe, die eine zweite B-Virus-Linie enthalten, sind seit der Saison 2013/2014 in Deutschland verfügbar.
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Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Josef Hecken reagiert nun auf Medienberichte, nach denen der G-BA die STIKO-Empfehlung des Vierfachimpfstoffs nicht in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernehme und GKV-Versicherte aus diesem Grunde gegenüber PKV-Versicherten benachteiligt würden.
Das stellt der G-BA klar:
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