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DAP Lexikon: „Isotretinoinverordnungen“

Isotretinoin wird zur Behandlung von schweren Formen der Akne eingesetzt, wenn eine Behandlung mit systemischen Antibiotika in Kombination mit topischen Mitteln nicht erfolgreich war. Isotretinoin ist teratogen (= fruchtschädigend) und somit kontraindiziert während der Schwangerschaft und Stillzeit. Die Einnahme während der Schwangerschaft kann zu fetalen Missbildungen und spontanen Aborten führen. Aufgrund dessen ist es von großer Wichtigkeit, bei Isotretinoinverordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter alle Bedingungen des Empfängnisverhütungsprogramms einzuhalten.

Ist ein isotretinoinhaltiges Arzneimittel für eine Frau im gebärfähigen Alter verordnet, muss die Abgabe laut BfArM-Leitfaden innerhalb von sieben Tagen nach dem Verordnungsdatum erfolgt sein. Allerdings ist strittig, ob die Dauer der Gültigkeit 6 + 1 Tage oder 7 + 1 Tage beträgt. Die retaxsicherste Vorgehensweise ist die Belieferung bis spätestens zum siebten Tag (Gültigkeit 6 + 1 Tage).

Isotretinoin darf bei Verordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter nur für eine Behandlungsdauer von insgesamt 30 Tagen verordnet werden, damit eine regelmäßige Arztkonsultation gewährleistet ist. Für Kinder unter zwölf Jahren wird die Einnahme von isotretinoinhaltigen Arzneimitteln nicht empfohlen.

» Zum Leitfaden für Ärzte und Apotheker zur Verordnung und Abgabe von Isotretinoinverordnungen

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