Die Ersatzkassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk haben zum 1. Januar 2018 eine neue Teststreifen-Vereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband abgeschlossen. Die Quoten-Regelungen wurden an die der BARMER angepasst.
Überblick über die neue Quotenregelung zu Blutzuckerteststreifen:
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