APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Darf auf Patientenwunsch ein teureres Präparat abgegeben werden?
Wir haben eine Verordnung über
„Ginkobil ratio 240 mg 120 St.“ erhalten.
Der Kunde möchte aber gerne Tebonin haben.
Ist dies möglich oder besteht auch hier ein „Preisanker“ mit dieser namentlichen Verordnung?
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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