Im Jahr 2017 hat sich für Apotheken einiges geändert: Cannabisblüten können jetzt zulasten der GKV abgerechnet werden, Klinikärzte dürfen Kassenrezepte ausstellen, Take-Home-Rezepte müssen mit „ST“ gekennzeichnet werden und vieles mehr. Hinzu kamen Diskussionen zum Rx-Versandverbot und zum Ende des Jahres auch noch das Honorargutachten – mit ungewissem Ausgang.
Um frisch in das neue Jahr zu starten, lohnt es sich, noch einmal zurückzublicken und die Änderungen des vergangenen Jahres Revue passieren zu lassen.
Der DAP-Jahresrückblick – Was sich 2017 geändert hat
» Lesen Sie hier weiter