AKTUELLER RETAXFALL

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Apotheke muss ungenaue ärztliche Verordnung bezahlen

Eineinhalb Jahre nach der ersten Rahmenvertrags-Neufassung seit Schiedsvertrag müssen die Mitglieder des DAP Retaxforums leider feststellen, dass der Wille zu einer entbürokratisierten, problemloseren Patientenversorgung mit Verzicht auf „Formretaxationen“ wenig Umsetzung in der täglichen Retaxpraxis gefunden hat. Die Hoffnung, dass auch Krankenkassen, die bisher nicht für einen moderaten Umgang mit Retaxationen bekannt waren, nun die neuen Vertragsregelungen für einen partnerschaftlichen Umgang nutzen würden, hat sich leider nicht erfüllt.

Es verfestigt sich leider eher der Eindruck, dass auch Krankenkassen, die bisher für eine gesprächsbereite Retaxklärung geschätzt waren, nun ebenfalls einspruchserhebenden Apotheken mitteilen, dass ihnen lediglich die Möglichkeit bliebe, die Retax zu akzeptieren oder Klage zu erheben.

Als besonders unfair empfinden wir es, wenn – wie im nachfolgenden Fall – ausschließlich die Apotheke für „fehlerhafte“ ärztliche Verordnungen zur Kasse gebeten wird und die Krankenkasse jede nachträgliche, unabhängige Klärung durch Arzt, Patient oder Pflegepersonal untersagt:

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