Pro Krankenkasse und Quartal wird für die Apotheke eine Importquote festgelegt, die in der Regel 5 % des Fertigarzneimittelumsatzes mit der jeweiligen Krankenkasse ausmacht.
Beträgt der Anteil an importfähigen Fertigarzneimitteln in einer Apotheke weniger als 25 %, so sinkt auch die zu erzielende Importquote.
Anhand dieser Importquote errechnet sich die von der Apotheke zu erzielende Wirtschaftlichkeitsreserve.