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DAP Lexikon: „Importquote“

Pro Krankenkasse und Quartal wird für die Apotheke eine Importquote festgelegt, die in der Regel 5 % des Fertigarzneimittelumsatzes mit der jeweiligen Krankenkasse ausmacht.

Beträgt der Anteil an importfähigen Fertigarzneimitteln in einer Apotheke weniger als 25 %, so sinkt auch die zu erzielende Importquote.

Anhand dieser Importquote errechnet sich die von der Apotheke zu erzielende Wirtschaftlichkeitsreserve.

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

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