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securPharm: Echtheitsprüfung von Arzneimitteln

securPharm ist die deutsche Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln und versteht sich damit als deutscher Baustein für das EU-weite Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen.

Grundlage ist die EU-Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU und die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 bzw. deren Umsetzung – und genau das übernimmt securPharm in Deutschland. Gegründet wurde securPharm übrigens von ABDA, BAH, BPI, PHAGRO und dem vfa. Außerdem zählen zu den Gründungsmitgliedern die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und die IFA – Informationsstelle für Arzneimittel GmbH.

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Was ist das Ziel?

Ziel von securPharm ist es, allen Marktbeteiligten – also auch pharmazeutischen Unternehmen wie auch Apotheken – ab 9.2.2019 ein funktionierendes System für die Echtheitsprüfung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich gelten die neuen Vorgaben für alle verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel mit Ausnahme der auf der sogenannten White List (Anhang I zur delegierten Verordnung) aufgeführten Arzneimittel. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Sicherheitsmerkmale nicht tragen. Ausnahmen sind die in der Black List (Anhang II zur delegieren Verordnung) aufgeführten Arzneimittel. Die Black List ist eine Liste der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Arzneimittelkategorien, die die Sicherheitsmerkmale tragen müssen. Enthalten ist bislang nur Omeprazol in zwei verschiedenen Stärken.

Ende-zu-Ende-System: Pharmazeutischer Unternehmer und Apotheke

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