Die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind dazu aufgerufen, jeden Verdacht auf Nebenwirkungen oder Qualitätsmängel bei Arzneimitteln und Medizinprodukten zu melden. Außerdem müssen viele Arbeitsschritte und Prozesse in der Apotheke dokumentiert werden – dies sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit. Doch was muss an welche Institution gemeldet werden? Was muss wann überhaupt dokumentiert werden? Und wie lange ist welches Dokument in der Apotheke aufzubewahren?
Die folgenden DAP Arbeitshilfen bieten Unterstützung zum Thema „Arzneimittelsicherheit und Dokumentation“ in der Apotheke:
DAP Arbeitshilfen:
» „Arzneimittelsicherheit“
» „Aufbewahrungsfristen“
» „BtM-Vernichtungsprotokoll“
» „Einzelimport Dokumentation“
» „T-Rezept Dokumentation“