Serie: Praxisbeispiele aus der Apotheke

Aut-idem-Kreuz: Retaxfalle rabattiertes Original

Welcher Austausch ist mit Aut-idem-Kreuz untersagt?

Setzt der Arzt das Aut-idem-Kreuz, so wünscht er in der Regel keinen Arzneimittelaustausch in der Apotheke. Der Apotheker soll also abgeben, was namentlich verordnet ist. Das gilt auch im Hinblick auf eine generische Substitution. Anders sieht es allerdings bei Originalarzneimitteln und Importen aus: Trotz Aut-idem-Kreuz ist ein gegenseitiger Austausch erlaubt oder teilweise sogar erforderlich.

Weshalb besteht eine Retaxgefahr?

Genau dieser Aspekt, dass ein Austausch zwischen Original und Importen also trotz Aut-idem-Kreuz zulässig ist, ist in den Apotheken nicht hinreichend bekannt. Eine Folge ist, dass die vorrangige Abgabe rabattierter Originale häufig unterbleibt. Das bedeutet nicht nur eine mögliche (Null-)Retaxation für die Apotheke, sondern auch entsprechende Umsatzverluste für den pharmazeutischen Hersteller.

Praxisbeispiel

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