DAP UMFRAGEERGEBNIS

Rabattarzneimittel: Preis nicht ausschlaggebend für die Auswahl

Nach § 4 (2) des Rahmenvertrages besteht freie Auswahl unter den Rabatt­arznei­mitteln, wenn mehrere zur Verfügung stehen. Der Grund dafür ist, dass die tatsächlichen Rabatte, die der Hersteller der Kranken­kasse gewährt, nicht bekannt sind. Da es aber mitunter hohe Preis­unterschiede (z. B. mehrere Tausend Euro!) im Apotheken-Verkaufspreis (VK) gibt, stellt sich die Frage, inwieweit dieser bei der Abgabe berücksichtigt wird. DAP hat im Rahmen einer Kurzumfrage unter über 1.500 Teilnehmern gefragt, wie die Wahl eines Rabatt­arznei­mittels bei hohen Preis­unterschieden ausfällt. Im Fallbeispiel ging es um Imatinib Accord 400 mg 90 St. N3, das zulasten der Barmer (IK 100180008) verordnet ist (ohne Aut-idem-Kreuz) und zu dem mehrere Rabatt­arznei­mittel mit deutlichen Preisunterschieden angezeigt werden. Das Ergebnis: Tatsächlich entscheiden Apothekenteams bei der Rezept­belieferung nicht in erster Linie anhand des Preises. Die Mehrheit entscheidet entweder unabhängig vom Preis nach anderen Kriterien (34 %) oder in Abhängigkeit von der individuellen Situation (38 %). Lediglich fünf Prozent der Befragten entscheiden sich für ein hochpreisiges Arznei­mittel, um den 3-%-Zuschlag zu nutzen.

Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP

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