DAP UMFRAGEERGEBNIS
Rabattarzneimittel: Preis nicht ausschlaggebend für die Auswahl
Nach § 4 (2) des Rahmenvertrages besteht freie Auswahl unter den Rabattarzneimitteln, wenn mehrere zur Verfügung stehen. Der Grund dafür ist, dass die tatsächlichen Rabatte, die der Hersteller der Krankenkasse gewährt, nicht bekannt sind. Da es aber mitunter hohe Preisunterschiede (z. B. mehrere Tausend Euro!) im Apotheken-Verkaufspreis (VK) gibt, stellt sich die Frage, inwieweit dieser bei der Abgabe berücksichtigt wird. DAP hat im Rahmen einer Kurzumfrage unter über 1.500 Teilnehmern gefragt, wie die Wahl eines Rabattarzneimittels bei hohen Preisunterschieden ausfällt. Im Fallbeispiel ging es um Imatinib Accord 400 mg 90 St. N3, das zulasten der Barmer (IK 100180008) verordnet ist (ohne Aut-idem-Kreuz) und zu dem mehrere Rabattarzneimittel mit deutlichen Preisunterschieden angezeigt werden. Das Ergebnis: Tatsächlich entscheiden Apothekenteams bei der Rezeptbelieferung nicht in erster Linie anhand des Preises. Die Mehrheit entscheidet entweder unabhängig vom Preis nach anderen Kriterien (34 %) oder in Abhängigkeit von der individuellen Situation (38 %). Lediglich fünf Prozent der Befragten entscheiden sich für ein hochpreisiges Arzneimittel, um den 3-%-Zuschlag zu nutzen.
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Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP
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