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Die Einordnung eines Arzneimittels in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) ist für die Abgabeentscheidung in der Apotheke häufig sehr wichtig, deshalb sollten diesbezügliche Änderungen immer beachtet werden.
Das DIMDI vergibt dreimal im Jahr neue Messzahlen, Änderungen bestehender Messzahlen werden einmal pro Jahr wirksam.
Zum 1. November 2017 wurden elf neue Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen mit den zugehörigen Messzahlen in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) aufgenommen.
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