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Substitutionsausschlussliste – Richtige Rezeptbelieferung

Wird in der Apotheke ein Rezept vorgelegt, auf dem ein Arzneimittel mit einem Wirkstoff der Substitutions­ausschluss­liste verordnet ist, so muss die Apotheke das generelle Austausch­verbot bei diesen Wirk­stoffen mit den betroffenen Darreichungs­formen berücksichtigen. Eine Sonder­stellung haben diesbezüglich die auf der Liste genannten Opioide, bei denen ein Austausch nur bei abweichender Applikations­dauer bzw. -häufigkeit untersagt ist.

Die wichtigsten Tipps zur richtigen Rezeptbelieferung erhalten Sie in zwei DAP-Arbeitshilfen:

» Rezepte der Substitutionsausschlussliste: Allgemeine Vorgehensweise

» Rezepte der Substitutionsausschlussliste: Opioid-Analgetika

Weiterführende Informationen und Links finden Sie in der DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“.