Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Patientengruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: Multimorbidität und AlterKritisch kann ein Austausch z. B. bei solchen Patienten sein, die regelmäßig mehrere verschiedene Medikamente einnehmen müssen. Ein Wechsel der Präparate kann hier schnell zu Verwechslungen oder anderen Einnahmefehlern führen. Dadurch ist der Therapieerfolg erheblich gefährdet. Gerade ältere Menschen, die ohnehin eher Schwierigkeiten bei der Befolgung eines komplizierten Medikationsplans haben, sind häufig mulitmorbid und somit von dieser Problematik besonders betroffen. |