Weniger geht nicht: „1-Cent-Retax“Über unwirtschaftliche Retaxationen, deren Kostenaufwand die Höhe der Retax-Summe übersteigt, wurde hier schon häufig berichtet. Erst kürzlich hatten wir über einen Retax-Fall berichtet, der nur eine 1-Cent-Retax erlaubt hätte. Die Apotheke im nachfolgenden Fall berichtet ebenfalls über eine Retaxation in Höhe von 1 Cent:
Alle „Formalien“ wurden beachtet, die Taxation des abgegebenen Präparates mit 48,66 € war korrekt und zudem war das abgegebene Arzneimittel am Abgabetag für die AOK Rheinland/Hamburg sogar rabattiert (rotes %-Symbol):
Retaxiert wurde auf die der Apotheke vom Gesetzgeber zugestandene BtM-Gebühr in Höhe von 26 Cent, da diese unerklärlicherweise mit 27 Cent berechnet wurde (Sonder-PZN 02567001):
Dieser eine Cent wurde auf dem Wege einer Retaxation tatsächlich eingefordert:
Hierzu schrieb die betroffene Apotheke an das DAP und an zahlreiche andere Empfänger (Auszug):
Sehr geehrte Damen und Herren, Dass AOK-Kassen den Auftrag zur wirtschaftlichen Verwendung der Beitragsgelder durchaus nicht nur gegen die Leistungserbringer sondern auch gegen sich selbst gelten lassen, ist folgender Veröffentlichung der AOK Bayern zu entnehmen:
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, aber in diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen:
Diskutieren Sie diesen Fall auch im DAP Retax-Forum unter www.retaxforum.de. |