Weniger geht nicht: „1-Cent-Retax“

Über unwirtschaftliche Retaxationen, deren Kostenaufwand die Höhe der Retax-Summe übersteigt, wurde hier schon häufig berichtet. Erst kürzlich hatten wir über einen Retax-Fall berichtet, der nur eine 1-Cent-Retax erlaubt hätte.

Die Apotheke im nachfolgenden Fall berichtet ebenfalls über eine Retaxation in Höhe von 1 Cent:

Krankenkasse:  AOK Rheinland/Hamburg; IK 4212505
Verordnet: Medikinet 10 mg Tabletten TAB 100 St. N3
für ein 7-jähriges Kind
Abgabedatum: 30.01.2014


Die Abgabe an sich wurde nicht beanstandet, dazu hätte es auch gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften keinen Grund gegeben.

Alle „Formalien“ wurden beachtet, die Taxation des abgegebenen Präparates mit 48,66 € war korrekt und zudem war das abgegebene Arzneimittel am Abgabetag für die AOK Rheinland/Hamburg sogar rabattiert (rotes %-Symbol):

Retaxiert wurde auf die der Apotheke vom Gesetzgeber zugestandene BtM-Gebühr in Höhe von 26 Cent, da diese unerklärlicherweise mit 27 Cent berechnet wurde (Sonder-PZN 02567001):

Dieser eine Cent wurde auf dem Wege einer Retaxation tatsächlich eingefordert:

Hierzu schrieb die betroffene Apotheke an das DAP und an zahlreiche andere Empfänger (Auszug):

Sehr geehrte Damen und Herren,
welcher Aufwand von einer AOK […] betrieben wird, um uns, die Apotheker, selbst um einen Cent zu retaxieren, können Sie dem beigefügten Schreiben entnehmen. Allein das Porto beträgt das 60zigfache […] des Wertes, von den weiteren Kosten ganz zu schweigen. Wie oft solche oder ähnliche Retaxationen stattfinden, vermag ich nicht zu sagen, aber selbst diese eine war eine zuviel. […]
Mit freundlichen Grüßen

Dass AOK-Kassen den Auftrag zur wirtschaftlichen Verwendung der Beitragsgelder durchaus nicht nur gegen die Leistungserbringer sondern auch gegen sich selbst gelten lassen, ist folgender Veröffentlichung der AOK Bayern zu entnehmen:

Quelle: http://www.aok.de/bayern/presse/presse-presseinformationen-172970.php?action=detail&pressemitteilung=370

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, aber in diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen:

  1. Wie ist es möglich, dass ein Apotheken-EDV System ohne manuellen Eingriff statt des bundesweit gesetzlich vorgegebenen Wertes von 26 Cent einen Cent zu viel als BtM-Gebühr auf die Verordnung druckt?
  2. Wurden Sie auch schon wegen 1 Cent erhöhter BtM-Gebühr retaxiert? Falls ja, dann schreiben Sie uns bitte.

Diskutieren Sie diesen Fall auch im DAP Retax-Forum unter www.retaxforum.de.

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