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Substitutionsausschlussliste – diese Wirkstoffe sind betroffen

Teil B der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA listet diejenigen Wirkstoffe auf, bei denen ein Austausch generell untersagt ist.

Folgende Wirkstoffe stehen derzeit auf der Substitutionsausschlussliste:

  • Antiepileptika:
    • Carbamazepin (Retardtabletten)
    • Phenobarbital (Tabletten)
    • Phenytoin (Tabletten)
    • Primidon (Tabletten)
    • Valproinsäure, auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat (Retardtabletten)
  • Antikoagulantien:
    • Phenprocoumon (Tabletten)
  • Herzwirksame Glykoside:
    • Beta-Acetyldigoxin (Tabletten)
    • Digitoxin (Tabletten)
    • Digoxin (Tabletten)
  • Immunsuppressiva:
    • Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen)
    • Tacrolimus (Hartkapseln)
  • Opioidanalgetika:
    • Buprenorphin (Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer, z. B. bis zu 3 Tage bzw. bis zu 4 Tage)
    • Hydromorphon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden)
    • Oxycodon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden)
  • Schilddrüsenhormone:
    • Levothyroxin-Natrium (Tabletten)
    • Levothyroxin-Natrium + Kaliumjodid (fixe Kombination, Tabletten)

Das generelle Austauschverbot bedeutet, dass Apotheken ein Arzneimittel mit einem Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste nicht austauschen dürfen – auch nicht im Notdienst oder wenn es gegebenenfalls Rabattverträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel gibt. Probleme können entstehen, wenn das verordnete Präparat nicht lieferbar ist, denn auch dann ist ein Wechsel ohne Rücksprache mit dem Arzt und entsprechender Rezeptänderung nicht erlaubt.

Eine Ausnahme stellt die Situation bei Original und darauf bezugnehmend zugelassenen Importen dar:
Da diese Präparate als identisch gelten, ist trotz Substitutionsverbot ein Austausch möglich (und im Rahmen von Rabattverträgen auch erforderlich).

Weiterführende Links finden Sie in der DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“.