Mehrfachverordnungen von Xarelto® richtig beliefern
Der Gerinnungshemmer Xarelto® (Wirkstoff Rivaroxaban) ist in verschiedenen Dosierungen mit jeweils unterschiedlichen Packungsgrößen verfügbar. Um Patienten über einen längeren Zeitraum mit dem Arzneimittel zu versorgen, stellen Ärzte oft Rezepte über mehrere Packungen aus.
Solche Mehrfachverordnungen können mit mehreren Packungen unter folgenden Voraussetzungen beliefert werden:
- Stückzahl-/Mengenverordnung
- Verordnete Menge ≤ Nmax
- Verordnete Menge nicht als Packungsgröße im Handel
- Verordnete Menge fällt nicht in einen gültigen N-Bereich
Beispiel 1:
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Die verordnete Gesamtmenge von 60 Stück fällt zwischen die Normbereiche N2 und N3. Da keine Packung mit 60 Stück im Handel ist, kann die Apotheke 2 x 30 Stück zulasten der GKV abgeben. |
Beispiel 2:
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Die verordnete Gesamtmenge von 28 Stück fällt in den gültigen N2-Bereich. Stückeln in einen bestehenden Normbereich ist bei einer Stückzahlverordnung nicht zulässig. |
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Es ist eine Packung mit 28 Stück erhältlich, die anstelle von 2 x 14 Stück abzugeben ist. |
Auszug Rahmenvertrag 3 § 6 (2):
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“
Abgabehilfe zum Download
Hilfestellung bei der retaxsicheren Rezeptbelieferung gibt eine aktuelle Abgabehilfe zu Xarelto®. Hier finden Sie auch Hinweise zur Abgabe des Originals vs. Importarzneimittel.
» Zum Download der Abgabehilfe