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Ab dem 1. Oktober 2017 wird das Entlassmanagement umgesetzt. Dann können Klinikärzte Patienten unter bestimmten Bedingungen Kassenrezepte zur Einlösung in öffentlichen Apotheken mitgeben. Die über ein Jahr andauernden Streitigkeiten der drei Vertragsparteien DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft), KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und GKV-Spitzenverband um den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement sind damit beigelegt.
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