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DoloVisano® Tabletten vorläufig nicht mehr verkehrsfähig!

Das Arzneimittel DoloVisano® (Wirkstoff Methocarbamol; pharmazeutischer Unternehmer: DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH) zur symptomatischen Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen ist vorläufig nicht mehr verkehrsfähig.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem Beschluss1 vom 15.12.2014 in einem Eilverfahren angeordnet, dass die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgehobene Zulassung per sofort nicht mehr genutzt werden kann.

Aus diesem Grund ist DoloVisano® vorläufig nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das heißt, dass sowohl Zulassungsinhaber als auch Großhändler und Apotheken das Arzneimittel nicht mehr abgeben dürfen.

Restbestände von DoloVisano® sind daher in der Apotheke vorerst vom restlichen Lager zu separieren. Erhält eine Apotheke eine DoloVisano®-Verordnung, so darf diese nicht mehr beliefert werden. Mit dem Arzt sollte die weitere Vorgehensweise (z. B. Ausstellen einer anderen Arzneimittelverordnung) abgeklärt werden.

Ortoton® Tabletten uneingeschränkt verkehrsfähig!

Das Arzneimittel Ortoton® (Wirkstoff Methocarbamol), das ebenfalls zur Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen eingesetzt wird, bleibt hingegen uneingeschränkt verkehrsfähig und lieferfähig!

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1 Aktenzeichen 7L1502/14