DAP INFORMIERT

Isopropanol zur Flächendesinfektion

Ab 1. Juli 2017 auch für den Eigenbedarf nur mit Biozid-Zulassung

Ab dem 01.07.2017 darf Isopropanol zur Flächendesinfektion nicht mehr für den Eigenbedarf hergestellt werden, wenn keine Biozid-Zulassung vorliegt. Seit dem 1. Januar 2017 ist schon die Abgabe und Vermarktung ohne entsprechende Zulassung verboten. Hintergrund hierfür ist die Biozid-Verordnung, der Isopropanol seit 2017 unterliegt. Für die Herstellung von Isopropanol zur Flächendesinfektion ist nun eine spezielle Zulassung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erforderlich, die jedoch mit umfangreichen Auflagen und hohen Kosten (ca. 14.300 Euro) verbunden ist.

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