DAP INFORMIERT

vdek: Bei Formfehler-Retaxationen jetzt noch Einspruch einlegen!

Bereits in einem Sonderrundschreiben informierte der Verband der Ersatzkassen (vdek) über die rückwirkende Gültigkeit des neugeregelten § 3 Rahmenvertrag für Arzneimittelabgaben ab dem 23. Juli 2015.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) teilte nun mit, dass zutreffende Retaxationen seitens der Apotheken spätestens bis zum 30. September 2017 eingeleitet worden sein müssen. Damit eine Prüfung erneut erfolgen kann, sind alle relevanten Unterlagen mit den dazugehörigen Belegen einzureichen. Ebenso werden bereits abgeschlossene Retaxationen aus dem Zeitraum vom 23.07.2015–31.05.2016 korrigiert, wenn erneut berechtigter und entsprechend belegter Einspruch eingelegt wird.

Übersicht der Formfehler, die nicht mehr retaxiert werden dürfen:

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