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Cannabisblüten – ist das noch moderne Pharmazie?

Bericht vom Round Table in Frankfurt am Main

In einer Round-Table-Diskussion, veranstaltet vom House of Pharma & Healthcare zusammen mit der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), wurde der Aspekt diskutiert, wie in Zukunft Cannabis in der erforderlichen konstanten Qualität für Patienten zur Verfügung gestellt werden kann.

Im März dieses Jahres wurde das sogenannte „Cannabisgesetz“ verabschiedet. Damit können schwerkranke, bisher unzureichend therapierbare Patienten neben Cannabinoidzubereitungen auch Cannabisblüten bzw. -extrakte als Kassenleistung erhalten. Doch genügt der Einsatz der Ganzdroge den Qualitätsstandards der Pharmakotherapie in Deutschland?

Zu diesem Thema fand am 8. Mai auf dem Campus der Goethe-Universität in Frankfurt am Main ein Expertentreffen zum Thema „Cannabis als Arzneimittel“ statt, zu dem auch DAP eingeladen war. Unter den Teilnehmern befanden sich Experten aus Hochschule und Industrie sowie Vertreter der Behörden, des NRF, der Apotheker- und der Ärzteschaft. Durch die Diskussion führte Prof. Dr. Henning Blume, Geschäftsführer der SocraTec C&S GmbH.

Ziemlich schnell kristallisierte sich die Meinung heraus, dass die Möglichkeit der Verordnung von Cannabisblüten eher dem gesellschaftlichen Druck geschuldet sei als einer therapeutischen Notwendigkeit. Vertreter aus der Ärzteschaft berichteten, dass sie bislang mit den verfügbaren Wirkstoffen in den meisten Fällen auskamen und ihnen eine Verordnung der Blüten keinen Vorteil brächte. Grund dafür sei die fehlende Dosiergenauigkeit bei Verwendung der Ganzdroge. Die verschiedenen Cannabissorten unterscheiden sich hinsichtlich ihres THC- und ihres Cannabidiol-Gehalts, noch dazu kann es innerhalb einer Sorte, je nach Ernte, ebenfalls zu erheblichen Schwankungen kommen. Die Monografie legt hier keine festen Ober- und Untergrenzen für den THC- und den Cannabidiol-Gehalt fest, nur dass der Gehalt einer Charge in einem Bereich von +/- 10 Prozent des auf der Packung deklarierten Gehalts liegen muss.

Die Experten sind sich einig: Der therapeutische Einsatz einer Droge mit hochwirksamen Inhaltsstoffen ist nicht optimal und daher in der modernen Pharmazie aus Gründen der Qualitätssicherung und der Therapiesicherheit nicht mehr üblich. Diese Drogen wie auch Cannabis sollten besser als standardisierte Extrakte, als Reinsubstanzen oder sogar als Fertigarzneimittel zum Einsatz kommen.