GSK informiert

Einteilung von ANORO® in die PackungsgrößenV

Bereits zum 01.07.2014 hat das DIMDI den Antrag des Herstellers GSK zur Erteilung von neuen Packungsgrößen umgesetzt. Das Kombinationspräparat ANORO® mit den Wirkstoffen Vilanterol und Umeclidiniumbromid findet sich damit wie folgt in der Packungsgrößenverordnung:

Abschnitt 6

Spezielle Darreichungsformen und andere Besonderheiten

2. Besonderheiten nach Anwendungsgebieten

Dosieraerosole und Pulverinhalationssysteme (Einzeldosen):

  • mit Sympathomimetika und Parasympatholytika
    • N1 = 8–12
    • N2 = 27–33
    • N3 = 95–100
    • Nmax = 100

Für die im Handel befindlichen Packungsgrößen von ANORO® ergibt sich damit folgende Kennzeichnung:

  • ANORO® 30 Einzeldosen (1 Packung) = N2
  • ANORO® 3 x 30 Einzeldosen (3er-Packung) = keine N-Bezeichnung

Beide Packungsgrößen sind uneingeschränkt erstattungsfähig, denn auch die 3er-Packung ANORO® mit einer Gesamtmenge von 90 Einzeldosen überschreitet die größte Messzahl Nmax = 100 nicht.

Richtiger Umgang mit Mehrfachverordnungen

Verordnet der Arzt mehrere Packungen auf einem Rezept, muss geprüft werden, wie sich die Gesamtmenge zu den gültigen Normbereichen verhält.

Beispiel: 2 x 30 Einzeldosen

Die verordnete Gesamtmenge von 60 Einzeldosen fällt zwischen zwei Normbereiche und kann bei Vorliegen einer Stückzahlverordnung abgegeben werden:

Beispiel: 2 x 3 x 30 Einzeldosen

Die verordnete Gesamtmenge von 180 Einzeldosen liegt oberhalb Nmax ohne ein Vielfaches davon zu sein und kann daher nicht abgegeben werden:

In diesem Fall sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, damit dieser das Rezept auf eine abgabefähige Menge ändert.

» Basistext Anoro