Bildquelle: Shutterstock; Stokkete
|
|
Aktueller Retaxfall
Drei Packungen genehmigt, aber nur eine bezahlt!
Sicher erinnern Sie sich an das komplizierte Procedere bei Fycompa®-Verordnungen (Wirkstoff: Perampanel). Da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keinen Zusatznutzen erkennen konnte, der die Kostenübernahme durch GKV-Kassen rechtfertigen würde und eine für den Hersteller kostendeckende Preisvereinbarung nicht erreicht werden konnte, hat der Hersteller …
» Lesen Sie weiter
|
|
|