APOTHEKENKOMMUNIKATION

Die gute Nachricht: Die meisten Formfehler kann der Apotheker korrigieren

Die DAP-Umfrage ergab, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben auf dem Rezept nicht selten sind. Die gute Nachricht dabei ist, dass fast alle Angaben auf einem Kassenrezept durch den Apotheker geheilt werden dürfen.

Abb.: Ausschnitt aus der DAP Retax-Arbeitshilfe „Heilungsmöglichkeiten vor Rezeptabrechnung“

Alle in der Rezeptabbildung grün markierten Angaben können vom Apotheker vor der Abrechnung mit der Krankenkasse ergänzt bzw. korrigiert werden. Dabei ist in der Regel eine vorherige telefonische Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Ausnahme: Name und Geburtsdatum des Patienten dürfen auch ohne Rücksprache ergänzt/korrigiert werden, wenn der Überbringer die Daten glaubhaft nachweist oder die Daten anderweitig ersichtlich sind.

Wie gelangt die Botschaft in die Apotheke?

Auf www.deutschesapothekenportal.de sind viele Servicematerialien zu finden, die die Abgabe und Rezeptbelieferung in der Apotheke vereinfachen. So z. B. die DAP Retax-Arbeitshilfen, die wichtige gesetzliche und vertragliche Regelungen zusammenfassen und Sicherheit bei der Rezeptbelieferung geben.

Treten bei der Abgabe Ihres Produktes auch Probleme auf? Wir beraten und unterstützen Sie gerne und zeigen anhand Ihres Produktbeispiels, wie es richtig geht.

Kontaktieren Sie uns unter info@dapgruppe.de!