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Aktueller Retaxfall

Fehlendes „M“ führt zur Retaxation

Arzt und Apotheker müssen schon sehr genau hinsehen, wenn sie eine Retaxation vermeiden wollen. Selbst wenn beide das gleiche Präparat wünschen und auch der Patient bisher mit dem eigentlich gewünschten Präparat versorgt wurde, entscheidend ist letztlich, was auf der Verordnung steht.

Dass ein fehlendes „M“ völlig vertragskonform dazu führen kann, dass die Apotheke die Versorgung aus der eigenen Tasche bezahlen muss, zeigt die folgende Retaxation.

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