Alle ANORO®-Packungsgrößen sind uneingeschränkt erstattungsfähigDie Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels ist u. a. von der Größe der jeweiligen Packung und den geltenden Normbereichen abhängig. Normbereiche für ANORO® nach PackungsgrößenVBereits zum 01.07.2014 hat das DIMDI den Antrag des Herstellers GSK zur Erteilung von neuen Packungsgrößen umgesetzt. Das Kombinationspräparat ANORO® mit den Wirkstoffen Vilanterol und Umeclidiniumbromid findet sich damit wie folgt in der Packungsgrößenverordnung:
Spezielle Darreichungsformen und andere Besonderheiten
Für die im Handel befindlichen Packungsgrößen von ANORO® ergibt sich damit folgende Kennzeichnung:
Packung ohne N-Bezeichnung ist voll erstattungsfähigAuch die 3er-Packung ANORO® ist uneingeschränkt erstattungsfähig, da die Gesamtmenge von 90 Einzeldosen die größte Messzahl Nmax = 100 nicht überschreitet. Bei einer Mengenverordnung von 3 x 30 Einzeldosen kann die Packung somit zulasten der GKV abgegeben werden:
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