GSK informiert

Alle ANORO®-Packungsgrößen sind uneingeschränkt erstattungsfähig

Die Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels ist u. a. von der Größe der jeweiligen Packung und den geltenden Normbereichen abhängig.

Normbereiche für ANORO® nach PackungsgrößenV

Bereits zum 01.07.2014 hat das DIMDI den Antrag des Herstellers GSK zur Erteilung von neuen Packungsgrößen umgesetzt. Das Kombinationspräparat ANORO® mit den Wirkstoffen Vilanterol und Umeclidiniumbromid findet sich damit wie folgt in der Packungsgrößenverordnung:

Abschnitt 6

Spezielle Darreichungsformen und andere Besonderheiten

2. Besonderheiten nach Anwendungsgebieten

Dosieraerosole und Pulverinhalationssysteme (Einzeldosen):

  • mit Sympathomimetika und Parasympatholytika
    • N1 = 8–12
    • N2 = 27–33
    • N3 = 95–100
    • Nmax = 100

Für die im Handel befindlichen Packungsgrößen von ANORO® ergibt sich damit folgende Kennzeichnung:

  • ANORO® 30 Einzeldosen (1 Packung) = N2
  • ANORO® 3 x 30 Einzeldosen (3er-Packung) = keine N-Bezeichnung
Packung ohne N-Bezeichnung ist voll erstattungsfähig

Auch die 3er-Packung ANORO® ist uneingeschränkt erstattungsfähig, da die Gesamtmenge von 90 Einzeldosen die größte Messzahl Nmax = 100 nicht überschreitet. Bei einer Mengenverordnung von 3 x 30 Einzeldosen kann die Packung somit zulasten der GKV abgegeben werden:

» Basistext Anoro