Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist letzte Woche (am 10.03.2017) in Kraft getreten. Damit treten auch die neuen Regelungen zu Cannabis in Kraft. Was bedeutet das konkret?
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Ab heute können Patienten ohne Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) medizinisches Cannabis auf BtM-Rezept erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt auch die Erstattung durch die GKV.
Nachfolgend sind einige Punkte zum Umgang mit Cannabisrezepten in der Apotheke nach derzeitigem Kenntnisstand zusammengefasst.
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