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Cannabis auf Rezept

Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist letzte Woche (am 10.03.2017) in Kraft getreten. Damit treten auch die neuen Regelungen zu Cannabis in Kraft. Was bedeutet das konkret?

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Ab heute können Patienten ohne Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) medizinisches Cannabis auf BtM-Rezept erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt auch die Erstattung durch die GKV.

Nachfolgend sind einige Punkte zum Umgang mit Cannabisrezepten in der Apotheke nach derzeitigem Kenntnisstand zusammengefasst.

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