PFIZER INFORMIERT

Rabattverträge zu InflectraTM: Was muss die Apotheke beachten?

InflectraTM (Wirkstoff: Infliximab) ist ein Biosimilar (= Nachahmerprodukt eines ehemals patentgeschützten Biopharmazeutikums). Da Proteinwirkstoffe, wie Infliximab, hochkomplex sind und die Herstellung mithilfe biotechnologischer Methoden erfolgt, muss für einen Aut-idem-Austausch unter wirkstoffgleichen Arzneimitteln sichergestellt sein, dass sowohl Ausgangsstoffe als auch Herstellungsverfahren identisch sind. Die austauschbaren Präparate sind in Anlage 1 des Rahmenvertrags aufgeführt.1 Zu beachten ist, dass Original und bezugnehmende Importarzneimittel auch bei Biologika bzw. Biosimilars als identisch und austauschbar gelten.

Abgabe von Rabattarzneimitteln hat Vorrang

Die Apotheke ist gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag dazu verpflichtet, rabattbegünstigte Arzneimittel vorrangig abzugeben. InflectraTM von Pfizer ist derzeit für ca. 65 Mio. gesetzlich Versicherte rabattiert und kann demnach in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden.2 Die Apotheke kann unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen, wenn mehrere zur Auswahl stehen.

Abgabe rabattbegünstigter Importe zur Erfüllung der Importquote?

Die Abgabe von rabattbegünstigten Importen, auch wenn sie den „15/15-Abstand“ erfüllen, kommt nicht der Erfüllung der Importquote zugute. Denn abgegebene Rabattarzneimittel werden nicht in die Berechnung der Quote einbezogen – so ist es in § 5 Abs. 3 Rahmenvertrag geregelt.

§ 5 Abs. 3 Rahmenvertrag:

„Die Importquote bezeichnet den prozentualen Umsatzanteil abzugebender importierter Arzneimittel am Fertigarzneimittel-Umsatz der Apotheke mit der kostenpflichtigen Krankenkasse und wird auf 5 Prozent festgelegt. […] Abgegebene rabattbegünstigte Arzneimittel werden bei der Ermittlung des Fertigarzneimittelumsatzes […] nicht berücksichtigt.

Deshalb kann z. B. bei einem Rezept über InflectraTM, wenn sowohl Original als auch bezugnehmende Importe rabattiert sind, auch das Original ausgewählt werden, ohne dass dies die Importquote beeinflusst.

Merke: Die Abgabe von Rabattarzneimitteln wird nicht der Importquote angerechnet. Unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen.
Hinweis: Jeder InflectraTM-Packung von Pfizer liegen kostenfrei die passenden Infusionsfilter bei.

Service: Abgabehilfe zu InflectraTM

Die wichtigsten Fragen zur Abgabe von InflectraTM werden auf einer aktuellen Abgabehilfe beantwortet. Darüber hinaus ist ein Arzneimittelprofil mit weiteren Informationen zu InflectraTM enthalten.

» Abgabehilfe InflectraTM
» Basisinformation InflectraTM
» InflectraTM Fachinformation

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: September 2016
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: März 2017