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Cannabis bald auf Kassenrezept

Im Januar hat der Bundestag das „Cannabisgesetz“ verabschiedet. Damit können schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen zukünftig Cannabisblüten bzw. -extrakte, Dronabinol oder Nabilon als Kassenleistung erhalten. Das Gesetz soll im März 2017 in Kraft treten.

Das wird im SGB V und in den betäubungsmittel­rechtlichen Vorschriften geändert:

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