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GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG)

Was bringt das neue Gesetz?

Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), das voraussichtlich im Frühjahr 2017 in Kraft tritt, sieht für Apotheker verschiedene Honorarerhöhungen vor, z. B. bei der Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM-Gebühr) und der Herstellung von Rezepturen (Rezepturzuschläge, Einführung des Festzuschlags).

Aus Sicht der Apotheker durchaus erfreulich, doch es ergeben sich weitere Änderungen, die vor allem aus Sicht der Pharmahersteller kritisch beurteilt werden. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden.

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