Pharmazeutische Bedenken: „Magensaftresistent überzogene Formen“

Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen.

Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen.

In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Darreichungsformen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann.

Heute: Magensaftresistent überzogene Formen

Magensaftresistent überzogene Formen werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. unter den Darreichungsformen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Aufgrund ihrer komplexen Galenik haben magensaftresistent überzogene Arzneiformen ein sehr spezifisches Freisetzungs- und Resorptionsverhalten. Bezüglich einer Arzneimittelsubstitution ist deshalb Vorsicht geboten.