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Aktuelle Retaxfalle
Sonder-PZN und Vermerk: § 3 (1) RahmenV eröffnet neue Einspruchsmöglichkeiten
Mit Erleichterung konnte die Apothekerschaft die Klarstellung des Schiedsgerichts lesen, dass die Neuregelung des Rahmenvertrags gemäß § 129 SGB V auch rückwirkend für alle Versorgungen nach dem 23.07.2015 anzuwenden ist. Insbesondere einige Ersatzkassen hatten bereits kurz nach Bekanntgabe des neuen Rahmenvertrags zum 01.06.2016 mitgeteilt, dass sie alle Versorgungen vor dem 01.06.2016 auch weiterhin nach den Regelungen des alten Rahmenvertrags retaxieren werden und dies auch entsprechend gehandhabt.
Diese Praxis muss nun beendet werden und zudem ...
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