Praxisbeispiel: Belieferung einer Verordnung über ein Buprenorphin-SchmerzpflasterFolgende Verordnung wird in einer Apotheke vorgelegt:
Krankenkasse: AOK Baden-Württemberg Alle erforderlichen Angaben auf dem Rezept sind vorhanden, sodass die Apotheke zunächst die Daten in die Apotheken-EDV eingibt. Rabattverträge beachtenNach der Eingabe zeigt die EDV einen Rabattvertrag über das 4-Tagespflaster Transtec PRO® in gleicher Wirkstärke und Packungsgröße an (der Rabattartikel ist in nachfolgender Abbildung türkis unterlegt).
Trotz der unterschiedlichen Applikationsdauer (Verordnet: 3-Tagespflaster; Rabattartikel: 4-Tagespflaster) ist eine Substitution erforderlich, ansonsten wäre eine Retaxation zu erwarten. Handlungssicherheit für diese Substitution gibt das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg1 vom 28.11.13. Der Patient wird darüber aufgeklärt, dass er nicht das verordnete Präparat, sondern das vergleichbare Transtec PRO® erhält. Erfreulicherweise fällt bei dieser Krankenkasse auch keine Zuzahlung für den Patienten an. Beratung zu Transtec PRO®Es folgt nun die Beratung zu Transtec PRO®. Hilfreich ist dabei ein übersichtlicher Beratungsleitfaden zu Transtec PRO®. Die Apotheke erklärt zunächst, worum es sich bei dem Medikament genau handelt und erläutert vor allem die richtige Anwendungsweise. Nachdem die Apotheke sich vergewissert hat, dass der Patient umfassend über sein Arzneimittel informiert ist, gibt sie ihm abschließend noch eine Patienteninformation mit, sodass auch zu Hause die wichtigsten Informationen schnell zum Nachlesen griffbereit sind. Die Servicematerialien zu Transtec PRO® finden Sie unter folgenden Links zum Download: → Beratungsleitfaden→ Patienteninformation
»
Zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg
|