Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: Lithiumpräparate (Neu in der Leitlinie der DPhG)Lithiumpräparate werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Lithium hat eine geringe therapeutische Breite. Vorsicht! Schon bei einer Lithium-Plasmakonzentration von > 1,4 mmol/l kann es zu einer Lithiumintoxikation kommen, die sich in Erbrechen, anhaltenden Durchfällen, Schwindel, Dyskinesien und grobschlägigem Tremor äußert. |