In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Importe – wann muss die Sonder-PZN mit Faktor 3 aufgedruckt werden?“
Frage:
Wir haben eine Frage zur Abgabe von Reimporten und dem Aufdrucken der Sonder-PZN mit Faktor 3.
Wir wissen, dass die Abgabe von 15/15-Importen verpflichtend ist und dass der Faktor 3 mit Begründung aufgedruckt werden muss, wenn ein solcher nicht lieferbar ist. Wie verhält es sich aber (bezogen auf das Aufdrucken der Nummer 3) bei Abgabe von anderen (nicht wirtschaftlichen) Reimporten bzw. dem Original (bspw. Xarelto, Clexane, Eliquis)? Wir haben gehört, dass auch in solchen Fällen das Aufdrucken des Faktors 3 empfehlenswert sei, da man sich so vor Retaxationen schützen könne. Kollegen von uns drucken bei Abgabe von bspw. Xarelto immer die 3 samt Begründung aufs Rezept (sogar dann, wenn ein Reimport abgegeben wird), damit das Rezept dann nicht weiter von den Krankenkassen geprüft wird.
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Die Apotheke ist nicht dazu verpflichtet, sobald es 15/15-Importe gibt, diese …
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