Vorsicht: Ungültige BtM-Formulare weiterhin im Umlauf

Eine der zeitaufwändigsten Kontrolltätigkeiten der Apotheke besteht darin, ärztliche Verordnungen in eine „ordnungsgemäße Verordnung“ korrigieren zu lassen. Diese ärztlichen Verordnungsfehler werden uns auch noch weiter beschäftigen, solange im Rahmenvertrag nicht bundesländerübergreifend eindeutig geregelt ist, welche Mindestvoraussetzungen für die Apotheke erfüllt sein müssen, damit wir eine Verordnung als „ordnungsgemäß“ und damit als abrechnungsfähig und retaxsicher ansehen dürfen.

Dieses Problem betrifft auch die nachfolgende BtM-Verordnung einer Klinik, die uns ein Mitglied des kostenfreien DAP-Retaxforums zur Verfügung stellte:

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